E0046 Ist Sterbehilfe erlaubt?
Aktuelle Informationen zur „erlaubten Sterbehilfe“
Beginn | Di., 28.03.2023, 18:00 - 19:30 Uhr |
Kursgebühr | 16,00 € - Durchführung ab vier Personen garantiert. |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Dr. Birgit Krause-Michel
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Kursort | vhs-Seminarzentrum 17 Traunstein, 1. OG, Raum 101 |
Seit dem Wegfall des Paragrafen 217 StGB hat jede Person ein Recht in Würde und nach ihren/seinen Vorstellungen zu sterben. Sie hat aber auch das Recht, sich dafür Hilfe von Dritten einzuholen. Die Anfragen an die außerklinische Ethikberatung sind seitdem gestiegen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass jeder auch dieses Recht in Anspruch nehmen kann. Eine gesetzliche Regelung ist aber bis heute noch nicht geschaffen worden. Wer garantiert mir mein selbstbestimmtes Sterben in Würde? Brauche ich eine spezielle Patientenverfügung, damit mein Wille auch respektiert wird? Sind diese Patientenverfügung und die von mir bevollmächtigte Person der Garant dafür, dass ich im Rahmen meines Persönlichkeitsrechts einmal so sterben darf, wie ich es mir vorstelle?
Während des Vortrags erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und Informationen über erlaubte Sterbehilfe und die Notwendigkeit einer Patientenverfügung.
Termine
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