E1102-F Infoabend Steuerfachwirt*in
Beginn | Do., 14.09.2023, 18:30 - 20:00 Uhr |
Kursgebühr | kostenloser Informationsabend |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Günter Scholz
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Kursort | vhs-Seminarzentrum 38 Traunstein, 1. OG, Raum 101 |
Mit der Fortbildung zum Steuerfachwirt*in können Sie als Steuerfachangestellte*r den Nachweis führen, dass Sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben. Die Prüfungsgebiete in der Fortbildungsprüfung bauen auf dem Wissensstand für die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten auf. Die erfolgreiche Ablegung der Fortbildungsprüfung ermöglicht Ihnen als Steuerfachwirt*in innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes eine gehobene Position einzunehmen. Die Wartezeit zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung verkürzt sich von zehn auf sieben Jahre.
Qualifikation der Lehrkräfte:
Unterrichtet werden Sie von erfahrenen Berufspraktiker*innen aus den Finanzämtern Rosenheim und Traunstein sowie aus Unternehmen der freien Wirtschaft.
Inhalt:
- Allgemeines Steuerrecht (AO, Bewertungsgesetz)
- Besonderes Steuerrecht (ESt, KSt, GewSt, USt, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
- Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
- Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
- Grundzüge des BGB, des HGB, des Arbeitsrechts, des SV-Rechts sowie des Steuerberatungsrechts
- Zwei Musterklausuren zum Vorbereiten und Erlernen der richtigen Klausurtechnik
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte/r und drei Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet Steuer- und Rechnungswesen bei StB/WP/RA/Buchprüfungsgesellschaft oder
- Abgeschlossene gleichwertige Ausbildung und fünf Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet Steuer- und Rechnungswesen davon mind. drei Jahre bei StB/WP/Buchprüfungsgesellschaft oder
- Acht Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet Steuer- und Rechnungswesen davon mind. fünf Jahre bei StB/WP/Buchprüfungsgesellschaft
Förderung:
Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei dem zuständigen Landratsamt zu stellen, wir unterstützen Sie gerne dabei.
Meisterbonus:
Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt ab dem 1. Januar 2018 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem Meisterbonus in Höhe von 1.500 €. Mit dem neuen Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Dokumente zum Kurs
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Steuerberaterkammer München
(Stand 29.11.2016)
-
Aktuelle Klausuren Steuerfachwirt
(Stand 29.11.2016)
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Infos zum BAföG
(Stand 29.11.2016)
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Anmeldeunterlagen zum Download
(Stand )
Termine
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